Sie warten extrem lange auf einen Gerichtstermin?

Ihr Gerichtsverfahren zieht sich endlos in die Länge?

Ist Ihr Verfahren vielleicht sogar „untergegangen“?


Dann können Sie demnächst helfen, den Vollzug im Justizsystem so zu beschleunigen, dass Recht auch wirklich zeitgerecht zum Erfolg kommt.

Unterstützen Sie uns ab dem 1.8.2025 mit Ihrem Beispiel einer lahmenden Justiz, indem Sie Ihren Fall mit Zeitangabe auf dieser Webseite geschützt bekanntgeben.

  • Übermäßige Verzögerungen der Gerichte ermuntern und bevorteilen Straftäter, Betrüger und rechtswidrige Vorgehen. 
  • Die Bürger verlieren den Glauben an eine gerechte Justiz!
  • Das Vertrauen in die Politik, die für die Ausstattung und Funktion der Justiz verantwortlich zeichnet, schwindet vehement.
  • Der Vertrauensverlust radikalisiert Menschen und treibt sie den vermeintlichen Heilsbringern zu. Das gefährdet unsere Demokratie!
  • Dieser fatalen Entwicklung muss man massiv entgegen wirken, sei es durch eine effektive Digitalisierung und Personalaufstockung. Die Politik muß handeln!


Wir wollen ab dem 1. August 2025 in OpenPetition.org starten!

Petition an den bayerischen Landtag

Die bayerische Staatsregierung ist verpflichtet, eine funktionierende Justizverwaltung bereitzustellen, die gewährleistet, dass Rechtsverfahren in angemessener Zeit durchgeführt werden können. Staatsanwälte und Richter müssen in ausreichender Zahl die Menge an Verfahren in angemessener Zeit bewältigen können.

Als angemessene Zeit für die Einräumung von Gerichtsterminen sollte im Regelfall
(=90% aller Fälle) gelten für: 

  • Zivilverfahren 2 Monate
  • Verwaltungsverfahren 4 Monate
  • Strafverfahren 1 Monat
  • Arbeitsgerichtliche Verfahren 2 Wochen
  • Eilanträge 1 Woche

Rechtliche Grundlagen

  1. Bayerische Verfassung: Art. 3 Abs. 1 und Art. 83 BV garantieren Rechtsschutz und verpflichten die Staatsregierung, für eine funktionierende Justiz zu sorgen.
  2. Rechtsstaatsprinzip (Deutschland, Art. 20 Abs. 3 GG): Der Staat ist verpflichtet, die Grundsätze des Rechtsstaats zu beachten, wozu auch das Recht auf effektiven Rechtsschutz und zügige Verfahren gehört.
  3. Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK): Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die in Deutschland und anderen europäischen Staaten gilt, garantiert in Artikel 6 das Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehört auch der Anspruch, dass Verfahren „innerhalb angemessener Frist“ durchgeführt werden.
  4. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG): Das Grundgesetz garantiert den Zugang zu Gerichten, um Rechte effektiv durchsetzen zu können. Verzögerungen, die den Rechtsschutz unzumutbar erschweren, sind mit dieser Garantie unvereinbar.

Staatliche Verpflichtung

  • Der Staat muss eine Justizverwaltung schaffen und finanzieren, die ausreichend personelle, technische und organisatorische Ressourcen bereitstellt, um die Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeitsfähig zu halten.
  • Werden Verfahren systematisch oder in erheblicher Zahl verzögert, kann dies als Verstoß gegen die rechtlichen Verpflichtungen des Staates gewertet werden.

 

V.i.S.d.P. Alfred Fraas, Sauerlacher Straße 26a, 82515 Wolfratshausen, Tel.: 08171 4390-70, Mail: alfred@fraas.de